Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Alternativen

Die Vorausschauende

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört zu den wichtigsten Absicherungen.

WOZU?

Die eigene Arbeitskraft ist in fast allen Fällen der größte Vermögenswert eines Jeden. Bei einer 30-jährigen Person mit einem monatlichen Gehalt von 3.000 Euro ergibt sich in den kommenden 30 Jahren unter Berücksichtigung von leichten Gehaltssteigerungen ein Wert von knapp 2 Mio. Euro.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Zudem wurde für alle ab 1961 Geborenen die gesetzliche BU faktisch abgeschafft.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr aktuelles monatliches Arbeitseinkommen. Sie leistet in Form einer monatlichen Rente, wenn Sie Ihre bisherige berufliche Tätigkeit unfall- oder krankheitsbedingt für mehr als 6 Monate nicht mehr in vollem Umfang ausüben können.

Wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder der Beitrag aufgrund bestimmter Risikotätigkeiten zu hoch ausfällt, kann auf eine Grundfähigkeitsversicherung ausgewichen werden. Hier erhält der Versicherte eine Rente, wenn er nicht mehr in der Lage ist, grundlegende körperliche Fähigkeiten auszuüben. Ob man im Leistungsfall noch weiter arbeiten kann, spielt keine Rolle. Solange die Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt. Daneben gibt es noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Diese leistet nur, wenn überhaupt keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine sinnvolle Ergänzung ist die Krankentagegeldversicherung. Diese ersetzt je nach Ausgestaltung ab dem ersten Tag einer Arbeitsunfähigkeit den versicherten täglichen Einkommensausfall. Soforthilfe erhalten Sie auch von der Dread-Disease-Versicherung, welche bei Diagnose einer schweren Krankheit eine vereinbarte Summe auszahlt.

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