Urlaubszeit ist Reisezeit
Mit dem richtigen Versicherungsschutz im Gepäck können Sie sorgenfrei Ihren Urlaub genießen!
Auslandsreisekrankenversicherung
Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Krankheitskosten nur, wenn man in einem Land unterwegs ist, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Und auch dann gilt: Krankheitskosten werden nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen.
Jenseits europäischer Grenzen ist man immer Selbstzahler, das heißt, auch sehr hohe Behandlungskosten müssen selbst getragen werden. Diese können – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Hinzu kommt, dass für einen medizinisch notwendigen Rücktransport die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz übernimmt.
Auch Privatversicherte sollten Ihre vorhandene Police überprüfen: Schließt die Private Krankenversicherung einen Auslandsschutz für die Dauer der jeweiligen Reise ein? Ist ein Rücktransport mitversichert? Eine ergänzend abgeschlossene Auslandsreise-Krankenversicherung kann eventuelle Lücken schließen, mögliche Selbstbehalte auffangen und die Beitragsrückerstattung sichern.

Die Leistungen im Überblick:
- ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen
- Bergungs- und Rettungskosten
- stationäre Heilbehandlung
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Arznei-, Verband- und Heilmittel
- medizinisch notwendiger Krankentransport nach Deutschland
- Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten
Hinweis: Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann sowohl als zeitlich befristete Police mit einer bestimmten Anzahl von Reisetagen als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
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