Reiseversicherungen

Die Temperaturen steigen, die Sommerferien sind zum Greifen nah und der langersehnte Sommerurlaub steht vor der Tür. Dank niedriger Corona-Infektionszahlen ist es endlich wieder möglich, sich einigermaßen “frei” zu bewegen und in forcierte Länder und Regionen zu reisen.

Aber aller Freude zum Trotz – ein gewisses Unwohlsein verspürt man wohl weiterhin.

Kann ich meine Urlaubsreise wie geplant durchführen? Was, wenn ich oder ein Mitreisender kurz vor oder während der Reise an Corona erkrankt? Wie sieht es bei Quarantäne im oder nach dem Urlaub aus? Ganz nebenbei sei erwähnt, dass unverändert auch andere Ansteckungsgefahren lauern und auch ein Unfall die Urlaubsplanungen schnell zunichtemachen kann.

Wir möchten Ihnen in diesem Blogbeitrag zeigen, mit welchen speziellen Versicherungslösungen Sie sich wappnen können und auf was besonders zu achten ist.

Reise-/Auslands-Krankenversicherung

Mit dem Abschluss einer Reise-/Auslandskrankenversicherung schützen Sie sich vor anfallenden Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland. Eine Absicherung, die gerade in Bezug auf die aktuellen Umstände unverzichtbar ist.

Neben der reinen Absicherung der entstandenen Kosten gilt es, auf umfangreiche sog. Assistanceleistungen zu achten. Bei schweren Krankheitsfällen im Ausland ist man dankbar, wenn eine professionelle medizinische Betreuung von Fachleuten koordiniert wird. Wichtig dabei ist der Baustein “Rücktransport”. Achten Sie hier auf einen entsprechenden Einschluss.

Reiserücktritt-/ Reiseabbruch-Versicherung (Corona-Schutzbaustein)

Sollten Sie Ihre Urlaubsreise aufgrund einer Erkrankung, einem Schicksalsschlag in der Familie oder vielen weiteren Gründen nicht antreten oder planmäßig beenden können, schützt Sie das Kombipaket aus der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gegen die anfallenden Stornokosten.

Seit wenigen Monaten ist es nun auch möglich, das Produkt durch einen Corona-Schutzbaustein zu erweitern. Dies bedeutet, dass Sie auch dann Versicherungsschutz genießen, wenn:

  • Sie Ihre Reise aufgrund einer Corona-Infektion nicht antreten können oder die Reise verlängern müssen (bspw. Hotel-Quarantäne oder Krankenhausaufenthalt)
  • Sie Ihre Reise aufgrund einer häuslichen Quarantäne erst zu einem späteren Zeitpunkt antreten können und dadurch Mehrkosten entstehen
  • Sie aufgrund Unwohlsein Ihre Reise lieber zu einem späteren Zeitpunkt durchführen möchten und dadurch Umbuchungskosten anfallen
  • Sie Ihre Reise aufgrund einer Corona-Infektion abbrechen müssen

Und nach dem Urlaub?

Bei Einreise aus einem Risikogebiet ist es üblich, dass Sie sich für einen bestimmten Zeitraum in häusliche Quarantäne begeben müssen. Viele Arbeitgeber zahlen für diese Art von Dienstausfall keinen Lohn oder Gehalt. Auch die Reiseversicherung leistet hier nicht. Ein Umstand, der nicht versicherbar ist. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, vorher zu prüfen, welche Regelungen bei der Rückreise gelten.

Bei Ihnen steht der Urlaub kurz bevor?

... Und Sie möchten sich entsprechend absichern? Wir sind der Versicherungsexperte an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns einfach an!

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