Zecken und der Unfallversicherungsschutz
Ein Unfall mit einer Zecke. Der “Zeckenbiss” ist in vielen Unfallversicherungen berücksichtigt – worauf Sie WIRKLICH achten sollten.
Der milde Winter 2019/2020 sorgte dafür, dass sich aktuell viele Zecken auf „ihre Opfer freuen“ – 2020 dürfte eines der zeckenstärksten Jahre überhaupt sein. Und auch wenn es langsam auf den Herbst zugeht – die Zeckenzeit ist noch lange nicht vorbei. Die Tierchen kommen werden sogar noch mal richtig aktiv, wenn die heißen Sommertage langsam abkühlen und es feuchter wird.
Wer also gerne Zeit in der Natur verbringt (vor allem im Wald, auf Wiesen oder in Gärten und Feldern), der sollte sich vor den gefährlichen Beißern in Acht nehmen. Wenn dennoch mal eine Zecke zugeschlagen hat, können verschiedene Krankheiten übertragen werden. Die bekanntesten sind zum einen die sog. Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) sowie die sog. Borreliose (auch Lyme-Borreliose genannt).
Das Heimtückische (gerade bei der Borreliose) ist, dass die weiteren Beschwerden erst Wochen oder Monate später auftreten können. Die meisten Betroffenen bringen daher die Beschwerden erstmal nicht in den Zusammenhang eines “Zeckenbisses”. (Die korrekte Bezeichnung ist Zeckenstich.)
(Nähere Informationen zu den Symptomen von Borreliose finden Sie >>hier. Weiterführende Informationen zu FSME erhalten Sie >>hier.)
Kann ich die Folgen eines Zeckenbisses versichern?
Oftmals unbekannt: Viele Unfallversicherungen beinhalten mittlerweile Klauseln für Zeckenstiche/-bisse und geben bei einer verbleibenden Leistungseinschränkung (Versicherer sprechen hier von einer Invalidität) finanzielle Hilfestellungen – sprich, sie gehen voll in die Schadenregulierung.
Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Regelungen zur Meldefrist zu legen. Wichtig ist, dass nicht der Zeckenbiss-/stich als solches in der Fristbetrachtung als leistungspflichtiges Unfallereignis zählt, sondern der Ausbruch der konkreten Beschwerden/Symptome und die Diagnose durch einen Arzt.
Andernfalls, wenn zwischen Zeckenstich und Ausbruch der Beschwerden ein längerer Zeitraum liegt, könnte die Meldefrist bereits abgelaufen sein. Viele Versicherer sind in diesem Fall dann leistungsfrei. Hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Bedingungswerken – es kommt wie so häufig im Versicherungsbereich auf das Kleingedruckte an.
Weiterhin sollte diese Klausel nicht nur auf Zeckenstiche/-bisse abgestellt sein, sondern allgemein auf Insektenstiche/-bisse und sonstige durch Tiere verursachte Hautverletzungen. Entscheidend ist auch, dass die Aufzählung der mitversicherten Erkrankungen gerade nicht fallabschließend ist. Schließlich gibt es einige Krankheiten, die über die vorher genannten Wege zusätzlich mit übertragen werden können.
Auch hier zeigt sich der qualitative Unterschied einzelner Produktgattungen.
Der beste Schutz ist immer noch die Prävention
Mit folgenden Tipps können Sie das Risiko eines Zeckenbisses/-stiches reduzieren, wenn Sie in der Natur unterwegs sind:
- Tragen Sie geschlossene Schuhe
- Tragen Sie langärmlige Hemden/ T-Shirts sowie lange Hosen
- Benutzen Sie zeckenabweisende Mittel und beachten die genauen Herstellervorgaben
- Sehen Sie nach jedem Ausflug genau nach, um so schnell wie möglich etwaige Zecken zu entdecken. Zecken mögen es warm und weich, daher suchen sich diese vor allem Stellen hinter den Ohren, am Kopf, in den Knie- und Armbeugen sowie in der Leistengegend.
Und sollte es mal zu einem Stich gekommen sein, so verwenden Sie bitte nur spezielle Werkzeuge zur Entfernung der Zecken (z. B. Pinzette), damit nicht unnötig Bakterien und Viren in den Körper gelangen und die komplette Zecke entfernt werden kann.
Sollten Sie sich die Entfernung einer Zecke nicht zutrauen, kann auch der Arzt helfen. Wichtig ist aber, dass schnell gehandelt wird. Je kürzer die Zeitachse, desto geringer die Wahrscheinlichkeit sich mit einer Krankheit anzustecken.
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