Beste Absicherung für Ihr Kind

Der Schulweg ist für viele Schulanfänger eine neue Herausforderung, denn ABC-Schützen müssen es erst lernen sich alleine und sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Gerade in der dunklen Jahreszeit zählen Kinder zu den am stärksten gefährdeten Verkehrsteilnehmern. Ist Ihr Kind letztlich in einen Unfall verwickelt, so ist es gesetzlich abgesichert. Doch dieser Versicherungsschutz ist nicht immer gewährleistet.

Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur für Unfälle auf, die sich in der Schule, auf dem Weg dorthin oder nach Hause ereignen. Weicht Ihr Kind von seinem eigentlichen Schulweg ab, besteht dieser Schutz nicht mehr. Doch 80 % aller Unfälle passieren eben in der Freizeit, zu Hause, beim Spielen mit Freunden oder beim Sport – ohne gesetzlichen Versicherungsschutz! Diese Lücke kann mit einer privaten Unfallversicherung geschlossen werden. Ihr Kind stürzt beispielsweise beim Radfahren oder erleidet durch einen Sturz vom Wickeltisch einen Armbruch. Bleibt in diesem Zusammenhang eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück oder ist ein Körperteil nicht mehr voll funktionsfähig, so erhält die Familie durch die Absicherung einer privaten Unfallversicherung eine gewisse Entschädigungsleistung.

Ist Ihr Kind aufgrund schwerer Verletzungen künftig auf Betreuung angewiesen, benötigen Sie im Vorfeld eine entsprechende Pflegevorsorge. Grundsätzlich sind Kinder ab ihrer Geburt über die beitragsfreie Familienversicherung pflegepflichtversichert, allerdings ist die gesetzliche Pflegeversorgung keine Vollkaskoabsicherung. Sie deckt auf keinen Fall die entstehenden Kosten der Betroffenen. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Sie lediglich mit einem geringen festgelegten Monatssatz. Ohne private Pflegeabsicherung müssen Sie als Eltern für die restlichen Leistungen jeden Monat selbst aufkommen!

Doch was ist, wenn Ihr Kind eine schwere Krankheit oder den Verlust einer Grundfähigkeit erleidet? Nehmen wir an Ihr Kind bekommt durch einen Zeckenbiss eine Hirnhautentzündung und wird halbseitig gelähmt (Pflegestufe II). Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die hohen finanziellen Belastungen für die professionelle Betreuung und Versorgung Ihres Kindes sowie Umbaumaßnahmen nicht ab. In diesen Fällen bietet die Existenzschutzversicherung mit einer Mischung aus unterschiedlichen Risikobereichen das größte Leistungsspektrum an und unterstützt Sie mit einer lebenslangen monatlichen Rente.

Kommt eine Sache oder eine andere Person durch Ihr Kind zu schaden, ist auch für diesen Fall eine entsprechende Absicherung notwendig. Um sich und Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen zu schützen benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Beim Basteln fließt zum Beispiel der Klebstoff Ihrer Tochter auf den Teppich des Nachbarn oder Ihr Sohn stößt beim Aussteigen die Autotür gegen ein fremdes Fahrzeug. Da Ihr Kind ab dem siebten Lebensjahr schadensersatzpflichtig ist, müssten Sie als Eltern ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall beispielsweise Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Schmerzensgeld oder gar die Zahlung des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für den Geschädigten.

Nutzen Sie unsere Kinderabsicherungspakete und schützen Sie Ihr Kind in allen Lebenslagen! Wir beraten Sie gerne.


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