Riskieren Sie nicht Ihre Arbeitskraft
Bei einer Motorradtour kommt er auf verschmutzter Fahrbahn ins Schleudern und von der Straße ab. Das Motorrad überschlägt sich, er gerät unter die Maschine, seine Hand wird von dem Motorrad zerquetscht. Trotz sofortiger Operation der zertrümmerten Hand kann die Beweglichkeit nicht wieder vollständig hergestellt werden. Hubert K. ist nicht mehr in der Lage, mit der Hand einen Wasserhahn auf- und wieder zuzudrehen. Seinen Beruf als Schreiner kann Hubert K. nicht mehr ausüben. Da es sich um keinen Arbeitsunfall handelt, erfolgen keinerlei Leistungen der Berufsgenossenschaft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung war Hubert K. aufgrund der hohen Gefahrengruppe für handwerklich Tätige zu teuer. Zum Glück hat er jedoch eine Existenzschutzversicherung, die bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit wie z. B. Greifen, Sehen oder Hören leistet. So kann Hubert K. zum Möbeldesigner umschulen.
Gerne überprüfen wir auch Ihren Versicherungsschutz auf solche sinnvollen Absicherungen. Vereinbaren Sie einen Termin zum persönlichen Gespräch und erfahren Sie Ihre individuellen Möglichkeiten.