12.02.2021Als gesetzlich Versicherter wie ein Privatpatient behandelt werden
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch V und richten sich für die Leistungshöhe nach dem…
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Null- und Negativzinsen begleiten uns nach wie vor. Sie können dem Nullzins aber gegenwirken – denken Sie z. B. einfach an Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL). Diese können mit höherem Ertrag angelegt werden als es aktuell jedes Zinsprodukt kann – günstig und online in Investmentfonds, z.B. über den vfm-Fondsshop.
Info: Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das Sie zum Vermögensaufbau nutzen sollten. Höchstens 40 Euro erhalten Sie im Monat.
Bitte bedenken Sie – Ihre VL verfallen, wenn sie nicht angelegt werden! Eine Förderung ist übrigens auch möglich – bis zu 20% Arbeitnehmersparzulage auf die jährliche Sparrate von 400€ bzw. 800€ bei Verheirateten (zu versteuerndes Einkommen 20.000€ bzw. 40.000€). Spannend ist auch, dass VL rückwirkend für das ganze Jahr angelegt werden können.
Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie vermögenswirksame Leistungen erhalten können. Falls ja – und Sie diese noch nicht anlegt haben – wenden Sie sich im nächsten Schritt einfach an uns. Wir nehmen uns Ihrer Anfrage gerne an!